Ab September profitieren die Schülerinnen und Schüler vom niederösterreichischen Schulstartgeld. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Familien mit Blick auf das kommende Schuljahr 2022/2023. Das Land Niederösterreich investiert 20 Millionen in unseren Nachwuchs und dieses Geld ist sehr gut investiert“, so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
„Alle spüren die Teuerung, insbesondere durch die explodierenden Energiepreise. Deshalb ist es wichtig und notwendig, die Familien zu entlasten. Am 22. September werden wir im NÖ-Landtag weitere Maßnahmen zur Entlastung der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher beschließen“, so Schulz & Hackl.
Für die Beantragung gibt es nur zwei Grundvoraussetzungen: Das Schulkind bzw. der Lehrling braucht einen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich, der familienbeihilfebeziehende Elternteil muss in Niederösterreich seinen Hauptwohnsitz haben. Der Antrag kann ab Mitte August auf der Homepage des Landes Niederösterreich ausgefüllt werden und das Geld wird direkt auf das Konto überwiesen werden. Das Schulstartgeld kann bis zum Ende des Semesters im Februar 2023 beantragt werden.